Mietbedingungen
  • Home
  • Mietbedingungen

BaggerRent GmbH

Allgemeine Mietbedingungen BaggerRent GmbH Baumaschinenvermietung Willadingen

1. Mietobjekt

  1. Umfang: Der Vermieter überlässt dem Mieter die in den Lieferungsunterlagen näher bezeichneten Geräte zur Benützung auf schweizerischem Zollgebiet und des Fürstentum Lichtenstein. Massgebend sind die Mietverträge des Vermieters.
  2. Eigentum: Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters.
  3. Verwendung: Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen sind strikte einzuhalten.
    Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht werden.

2. Berechnung der Miete

  1. Grundlage: Der vereinbarte Mietpreis gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von maximal 8 Std pro Tag, max. 40 Std. / Woche.
    Bei mehrschichtigem Betrieb ist ein Zuschlag zum vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
    Der Mietbetrag ist auch dann für die ganze Mietdauer geschuldet, wenn die normale Betriebszeit nicht voll ausgenützt wird. Im vereinbarten Mietpreis sind Serviceleistungen sowie Transport- und Verpackungskosten nicht inbegriffen und werden extra berechnet.
  2. Fälligkeit: Der Mietbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus, spätestens nach Erhalt der Rechnung rein netto zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
  3. Verzug: Befindet sich der Mieter mit einer Zahlung im Rückstand, so kann Ihm der Vermieter eine Frist von 3 Tagen mit der Androhung ansetzen, dass, sofern nicht innerhalb dieser Frist der rückständige Mietzins bezahlt werde, der Mietvertrag mit deren Ablauf aufgelöst sei. Spricht der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag aus, so hat der Mieter das Mietobjekt unverzüglich dem Vermieter zurückzusenden, wobei Transport- und allfällige weitere damit verbundene Spesen zu seinen Lasten gehen. Der Mieter bleibt zur Bezahlung des Mietzinses bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer verpflichtet.

3. Mietdauer

  1. Mietbeginn: Die Miete beginnt mit dem Tag der der Abholung des Mietobjektes durch den Mieter. Der Vermieter hat das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem vorgesehenen Beförderungsweg zu versenden bzw. zur Abholung durch den Mieter bereitzuhalten. Der Mieter ist von der Versandbereitschaft unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  2. Gefahrübergang: Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der Mieter das Mietobjekt abgeholt hat, oder das Mietobjekt am vereinbarten Abladeort deponiert worden ist.

4. Beendigung der Miete

  1. Die Mietzeit: Endet an dem Tag, an dem die Mietsache an unserer Ausgabestelle oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort wieder eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
  2. Mindestmietdauer: Beträgt 1 Tag, pro Tag wird mindestens eine Stunde des Mietobjektes verrechnet.
  3. Rückgabe des Mietobjektes: Der Mieter hat das gleiche vom Vermieter erhaltene Mietobjekt in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand ans Domizil des Vermieters zurückzuliefern. Starke Verunreinigung wird in Rechnung gestellt.
  4. Rücktritt: Der Vermieter kann mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Mahnung oder Fristensetzung den Rücktritt vom Vertrag erklären, wenn dem Mietobjekt wegen übermässiger Beanspruchung oder mangelhaftem Unterhalt Gefahr droht und der Mieter trotz Aufforderung des Vermieters innert angemessener Frist keine Abhilfe schafft.

5. Reparaturen

Während der Mietdauer notwendig werdenden Reparaturen hat der Mieter unverzüglich durch den Vermieter vornehmen zu lassen. Nur mit dessen schriftlichen oder mündlichen Zustimmung darf der Mieter Reparaturen selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen, ansonsten er die Kosten und die Verantwortung selbst zu tragen hat. Überdies haftet er für sämtliche direkten oder indirekten Schäden aus unsachgemässer Reparaturarbeit. Die erforderlichen Ersatzteile sind in jedem Fall beim Vermieter anzufordern.

6. Versicherung

Versichert ist: Feuer und Elementar.
Es besteht keine Versicherungsdeckung und der Mieter haftet für sämtliche Schäden selber die mit dem Mietobjekt oder am Mietobjekt verursacht werden.
Verletzt der Mieter andere vertragliche Verpflichtungen, kann der Vermieter vorzeitig vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter trotz schriftlicher Mahnung sich Pflichtverletzungen zuschulden kommen lässt.
Erklärt der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag, kann er das Mietobjekt auf Kosten des Mieters zurücknehmen.

7. Gerichtsstand

Burgdorf